Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Wir bearbeiten seit vielen Jahren Umweltberichte und Grünordnungspläne für Baugebiete aller Art. Dabei arbeiten wir eng und gut mit den jeweiligen Stadtplanern zusammen, die für den Bebauungsplan beauftragt wurden. Seit der Änderung des BNatSchG 2007 sind intensivere artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich. Diese werden externen Tierökologen bearbeitet, die auf die zu untersuchenden Tiergruppen spezialisiert sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Umweltbericht eingearbeitet.
Die Eingriff-/Ausgleichsbewertung und -bilanzierung ist u.a. Bestandteil von Umweltberichten, wird aber auch für kleinere Projekte ohne Umweltbericht ausgearbeitet. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind § 13, 14, 15 des BNatSchG.
Landschaftspflegerische Begleitpläne sind Bestandteil sämtlicher Genehmigungsverfahren, bei denen Naturschutzbelange betroffen sind. In den letzten Jahren haben wir insbesondere Landschaftspflegerische Begleitpläne für Radwege, Straßenneuplanungen, Gewässerumgestaltungen und Funkmasten durchgeführt.
Unter Gewässerentwicklungsplanung versteht man eine Fachplanung mit dem Ziel der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern. Man kennt dabei drei Planungshierarchien: das Gewässerentwicklungsprogramm (überregional), Gewässerentwicklungskonzepte, die das Einzugsgebiet eines Fließgewässers betrachten und Gewässerentwicklungspläne, die in der Regel für einzelne Gewässerabschnitte aufgestellt werden.
Wir haben seit 1988 zahlreiche Gewässerentwicklungspläne für Gewässer des Schwarzwaldes und der Oberrheinebene in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und dem Ortenaukreis erstellt.
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