Vorgaben und Hintergrund
Der Gesetzgeber schreibt einen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Mit der Novellierung des BauGB 1998 wurden Eingriff und Ausgleich räumlich und zeitlich entkoppelt. Damit ist den Gemeinden in eigener Planungshoheit die Möglichkeit gegeben, Ausgleichsflächen und –maßnahmen im Voraus sicherzustellen und umzusetzen. Mit der „räumlichen Entkoppelung“ ist es möglich, Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb des Geltungsbereichs etwa in Bebauungsplänen umzusetzen.
Neben dem Ökokonto, das die Gemeinden für Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung einrichten können, gibt es auch die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter "Naturschutz-Ökokonten", die ihre gesetzliche Grundlage in § 16 BNatSchG bzw. entsprechenden Ökokontoverordnungen der einzelnen Bundesländer haben, so in § 16 NatSchG Baden-Württemberg. Im Naturschutz-Ökokonto können auch Private die von Ihnen angelegten Ausgleichsflächen anmelden.
Probleme bei der Bebauungsplanung
Bebauungspläne sollen in aller Regel schnell umgesetzt werden soll, etwa weil ein Investor sofort in einem Gewerbegebiet bauen möchte. Geeignete Ausgleichsflächen
oder –maßnahmen sind auf die Schnelle nicht zu finden. Die Suche nach solchen kosten dann der Verwaltung, den beteiligten Behörden und den und den Planern viel Zeit.
Das Eingriffs- /Ausgleichsflächenkataster (EAK) mit integriertem „Ökokonto“ für Gemeinden bietet hier eine Lösung
an.
Im Idealfall orientiert sich die Bevorratung der Ausgleichsflächen am Flächennutzungsplan. Für ausgewiesene Flächen wird eine vorläufige Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erstellt. Für den geschätzten Ausgleichsbedarf werden Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen gesucht und ins Ökokonto als „Haben“ gebucht.
Mit Hilfe des EAK kann die Gemeinde ungefähr abschätzen, welcher Ausgleichsbedarf in den nächsten Jahren auf sie zukommt und welche Ausgleichsflächen zur
Kompensation gebraucht werden. Wichtig ist, dass auf dem „Ökokonto“ immer ein ausreichend dimensioniertes Guthaben zur Verfügung steht.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Dokumentation von Ausgleichs- und Naturschutzflächen
Das Eingriffs- Ausgleichskataster wird mit ArcView erstellt und kann somit über dieses Programm oder einen GIS-Viewer eingesehen werden. Durch Konvertierung der Dateien können die Daten auch in anderen GIS-Programmen bearbeitet werden.
Das EAK kann mit weiteren Naturschutz-Daten (FFH-Flächen, NSG, gesetzlich geschützte Biotope, Flächen aus Biotopvernetzungsprogrammen, Gewässerentwicklungsplänen etc.) erweitert werden.
Unser Bewertungsverfahren für das Ökokonto nach BauGB orientiert sich an der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg und hat sich in verschiedenen
Landkreisen im Land bewährt.
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft für verschiedene Gemeinden bearbeitet. Dabei wurden nicht nur die „klassischen“ Streuobstwiesen, Heckenpflanzungen oder Teichanlagen geschaffen, sondern je nach Landschaft verschiedene Ausgleichsmaßnahmen gefunden.
In verschiedenen Gemeinden wurden Flächen im Wald so aufgewertet, dass sie als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für Eingriffe nach BauGB. Neben der Änderung der Bewirtschaftung mit dem Ziel einer Aufwertung kann auch die Ausweisung bestimmter Waldtypen als Bannwald als Ausgleich anerkannt werden.
Bei Umstellung der Waldbewirtschaftung können geeignete Habitate für Auerwild als Schirmart geschaffen werden.
Alte Eichen dienen dem Eichen-Feuerschwamm als Substrat. Spechte legen hier gerne ihre Bruthöhlen an.
Der Eichen-Feuerschwamm (Phellinus robustus) kommt überwiegend an Stämmen, aber auch an dickeren Ästen von Eichen vor. Außerdem findet man die Pilzfruchtkörper an anderen Kernholzarten wie der Esskastanie oder der Robinie. Der Pilz ist ein Parasit, befällt zunächst das Splintholz, erzeugt dort eine Weißfäule, greift dann auf das Kambium, den äußeren, lebenden Ring des Baumes über und befällt zuletzt auch den Kern. Der Pilz kann unter Umständen Jahrzehnte am Baum wachsen.
Spechte zimmern ihre Höhlen bevorzugt in der Umgebung der Fruchtkörper, wo das Holz schon korrodiert und damit besser zu "bearbeiten" ist, als im gesunden und harten Zustand.
Wenn die Spechte die von ihnen gezimmerten Höhlen verlassen, werden diese meist von anderen Tieren besetzt, so von anderen Vogelarten, von Fledermäusen oder Insekten wie Hornissen.
Die Sicherung von Habitatbäumen wird mit Ökopunkten honoriert.
Maßnahmen im Bereich von Felsbiotopen im Wald können den Biotopwert erhöhen und auch als Ersatz für Eingriffe in das Landschaftsbild gewertet werden.
Felsen im Eisenwald
Aufwertung von Gewässerabschnitten.
Meist durch Gewässerentwicklungspläne vorbereitet, können Gemeinden bestimmte Abschnitte naturnah umgestalten. Überregionale Programme, etwa zur Verbesserung des Lebensraums für den Lachs können damit unterstützt werden
Beispiel Feuerbach im Markgräflerland
Der Bach durchfließt eine Talaue mit leicht erodierbarem Schwemmlöß. Da im Einzugsgebiet überwiegend Kalk ansteht, hat er kaum Geschiebe zur Sohlstabilisierung. Dadurch kam es zu einer starken Tiefenerosion, die angrenzenden Grundstücke waren stark beeinträchtigt. Feuerbach-Umgestaltung 1999-2000 Mit ingenieurbiologischen Bauweisen (Senkbäume) in Kombination mit geeignetem Sohlsubstrat wurde die Sohle neu aufgebaut. Das Querprofil wurde stark aufgeweitet. Dies führte zu einer Differenzierung des Bachbetts und zu einer Aufwertung des ökologischen Zustands.
Absturz an der Nordrach
Die Beseitigung von Wanderungshindernissen ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Aufwertung von Gewässersystemen.
Der abgebildete Absturz wird als Ausgleichsmaßnahme beseitigt, der Bach von der Straße abgerückt das gegenüberliegende Ufer wird stark abgeflacht.
Damit kann einerseits die ökologische Funktion des Gewässers wesentlich verbessert werden, andererseits werden Unterhaltungsarbeiten am Gewässer künftig einfacher und damit kostengünstiger.
Alte Stollen, deren Eingänge ungesichert oder verschüttet sind, können mit Verschlüssen versehen werden, die für Fledermäuse offen sind.
Damit finden Arten dieser geschützten Tiergruppe die für ihre Bestandssicherung notwendigen Winterquartiere.
Stollenverschlüsse können als Ausgleichsmaßnahmen Eingriffen zugeordnet werden.
Fledermaustor im Hauserbach, Stadt Hausach
Wässerwiese, die noch immer als Grünland genutzt wird. Das Gebiet hat eine Fläche von insgesamt 42 ha und wird künftig durch regelmäßige Bewässerung für den Naturschutz aufgewertet.
Um die Flächen wieder bewässern zu können, werden vorhandene Bewässerungsanlagen wie Stellfallen und Gräben wieder hergestellt.
Damit prägen kulturhistorische Bauwerke wieder das Landschaftsbild.
Wässerwiesen Dreispitz in Bahlingen
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